Brandklassen

brandklasse_aBrandklasse A – Feststoffe
Feste, nicht schmelzende Stoffe:
Erscheinung: Flamme und Glut
Beispiele: Holz, Papier, Textilien, Kohle, nichtschmelzende Kunststoffe, Gummi, Stroh Löschmittel: Wasser, Schaum, Glutbrandpulver

 

brandklasse_bBrandklasse B – Flüssigkeiten
Flüssigkeiten, schmelzende (flüssig werdende) feste Stoffe:
Erscheinung: Flammen
Beispiele: Öle, Wachse, schmelzende Kunststoffe, Harze, Alkohol, Teer
Löschmittel: Schaum, Trockenlöschmittel

 

brandklasse_cBrandklasse C – Gase
Gase:
Erscheinung: Flammen
Beispiele: Propan, Butan, Acetylen, Stadtgas, Erdgas, Wasserstoff
Löschmittel: Löschpulver

 

brandklasse_dBrandklasse D – Metalle
Metalle:
Erscheinung: Glut
Beispiele: Natrium, Magnesium, Aluminium, Kalium
Löschmittel: D-Löschpulver (Behelfsmäßig: Zementpulver, trockenes Streusalz, trockener Sand)

 

 

 

Glasgow Coma Scale

Glasgow Coma Scale (GCS)

Kleinkinder

Erwachsene

Augenöffnen

spontan
auf Ansprache
auf Schmerz
nicht

4
3
2
1

spontan
nach Aufforderung
auf Schmerz
nicht

Verbale Antwort

Plappern
Schreien
Schreien auf Schmerz
Stöhnen
keine

5
4
3
2
1

orientiert, prompt
verwirrtes Gespräch
unpassende Worte
unverständliche Worte
nicht

Motorische Antwort

spontan
gezielt, nach Schmerz
ungezielt, nach Schmerz
Beugemechanismen
Streckmechanismen
keine

6
5
4
3
2
1

gezielt, nach Aufforderung
gezielt, nach Schmerz
ungezielt, nach Schmerz
Beugemechanismen
Streckmechanismen
keine

Der GCS-Wert ist die Summe der Werte aus den drei Bereichen und kann minimal 3 und maximal 15 betragen. Der GCS-Wert 3 bedeutet für den Patienten eine vollkommene Bewußtlosigkeit, beim GCS-Wert von 15 ist der Patient vollkommen bei Bewußtsein.

Eine Intubationsindikation besteht ab einem GCS-Wert kleiner als 8.

Mit Hilfe des GCS-Wertes ist es (objektiver) möglich, den Zustand eines Patienten bei verschiedenen Untersuchungen zu verglichen (z. B. GCS-Wert beim Eintreffen am Notfallort, bei der Abfahrt vom Notfallort und beim Eintreffen im Krankenhaus).

NACA-Score

NACA – Score
(NACA = National Advisory Committee for Aeronautics)

I Verletzungen oder Erkrankungen geringfügiger Art, die keiner ärztlichen Therapie bedürfen, z. B. Prellungen, Schürfungen, Verrenkungen, Orthostase.
II Verletzungen oder Erkrankungen, die zwar einer weiteren Abklärung bzw. Behandlung, aber in der Regel keines stationären Krankenhausaufenthaltes bedürfen, z. B. Finger-, Zehen-, Nasenbein-, einfache Rippenfrakturen, Hyperventilationstetanie, einfache Kolik, komplikationsloser Asthmaanfall, …
III Verletzungen oder Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Behandlung bedürfen, bei denen jedoch keine akute Lebensgefahr zu erwarten ist, z. B. einzelne Frakturen, größere Weichteil- und/oder Nerven-Gefäßverletzungen, einfache Herzrhythmusstörungen, zerebraler Krampfanfall, akute Psychosen, …
IV Verletzungen oder Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristig sich entwickelnde Vitalbedrohung nicht ausschließen lassen, z.B.:SHT, Brustkorb-Bauchverletzungen,Herzinfarkt, ausgeprägte Herzrhythmusstörungen, Intoxikationen, Schlaganfall, …
V Verletzungen oder Erkrankungen mit akuter Lebensgefahr, die ohne baldige Behandlung wahrscheinlich tödlich enden (Reanimationsbereitschaft), z. B. WS-Frakt., offenes oder ausgeprägtes Thorax- oder Abdominaltrauma, Herzinfarkt mit Rhythmusstörungen, intest. Blutung, …
VI Verletzungen oder Erkrankungen, die sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig machen, z. B. Polytrauma, schwerer Schock, Atemstillstand, Kreislaufstillstand, …
VII Verletzungen oder Erkrankungen, die unmittelbar zum Tode geführt haben (mit oder ohne Reanimation)